Die Sparkassen Finanzgruppe (Beratungsdienst Geld und Haushalt) hat eine neue Auflage ihres Haushaltskalenders auf den Markt gebracht.
Die Sparkassen Finanzgruppe (Beratungsdienst Geld und Haushalt) hat eine neue Auflage ihres Haushaltskalenders auf den Markt gebracht.
Ich wurde kürzlich gebeten, in der Abendschau des Bayerischen Rundfunks einige Fragen zum Thema Vorsorgeverfügungen (Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung/Patientenverfügung) zu beantworten.
Der Bundesrat hat kürzlich einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und den Fürsorgeangelegenheiten verbessern soll (BT-Drucks. 18/10485 vom 30.11.2016). Der Bundesrat schlägt hierfür eine gesetzliche Beistandschaft des Ehegatten für den Bereich der Gesundheitssorge und angrenzender Angelegenheiten vor. Die Regelung soll für eingetragene Lebenspartner entsprechend gelten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 06.07.2016 neuerlich zu den Anforderungen an eine bindende Patientenverfügung Stellung genommen.
Er erklärte, dass eine Patientenverfügung im Sinne des § 1901a I S.1 BGB nur dann unmittelbare Bindungswirkung entfalte, wenn ihr konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden können (sog. Bestimmtheitsgebot).
Die Malteser bieten regelmäßig Informationsabende rund um das Thema Leben im Alter an. Im Rahmen dieser Veranstaltungen referiere ich bereits seit Oktober 2013 zum Thema Erben und Vererben sowie zur Frage der Vorsorgeverfügungen (Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung).