Erbfälle mit Bezug zum Ausland sind heute beileibe keine Seltenheit mehr. Die Mobilität der Menschen nimmt zu, viele von ihnen leben nicht in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Andere verfügen über im Ausland belegenes Vermögen, sei es eine Immobilie oder ein Wertpapierdepot.
Eine erfolgversprechende Nachlassplanung erfordert hier den Blick über den Tellerrand: So ist etwa zu klären, welche nationale Erbrechtsordnung im Erbfall zur Anwendung kommt und welche Länder in welchem Umfang welche Steuern erheben werden. Insbesondere die Frage nach dem anzuwenden Erbrecht ist von entscheidender Bedeutung, da sich die Erbrechtsordnungen der einzelnen Länder – selbst in Europa – inhaltlich stark unterscheiden. So sind etwa gemeinschaftliche letztwillige Verfügungen, wie das Ehegattentestament oder Erbverträge, vielen anderen Rechtsordnungen fremd und nach deren Recht unwirksam.
Ohne fachkundige Beratung sind diese komplexen Rechtsfragen kaum in den Griff zu bekommen.