Viele Unternehmer, seien es Einzelkaufleute oder Gesellschafter von Personengesellschaften und GmbHs, sind vom operativen Geschäft ihres Unternehmens massiv in Anspruch genommen. In dieser Situation beschäftigt sich kaum einer von ihnen mit der Frage, wie es mit dem Unternehmen weitergehen würde, wenn sie infolge eines Unfalls oder schwerer Krankheit ausfallen. Dabei sollte die Klärung dieser Frage – neben der lebzeitigen und erbrechtlichen Unternehmensnachfolge – unabdingbarer Bestandteil jeder unternehmerischer Krisenplanung sein.
Dies hat mehrere Gründe: kann der Unternehmer infolge von Unfall oder Krankheit seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen, droht mangels Vorsorge die gerichtliche Bestellung eines Betreuers. Ob dieser die geschäftlichen Angelegenheiten des betroffenen Unternehmers in seinem Sinne fortführen wird und ob er die hierfür notwendige fachliche Kompetenz mitbringt, ist ungewiss. Aber auch für etwaige Mitgesellschafter kann dies unangenehme Folgen zeitigen: Sie können die Auswahl des Betreuers nicht beeinflussen und müssen nun womöglich mit einer unliebsamen Person zusammenarbeiten. Überdies bedarf der Betreuer für eine Reihe von Entscheidungen der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Dies kostet zum einen nicht unerheblich Zeit, zum anderen dürfte das unternehmerische Denken bei den Betreuungsgerichten in der Regel eher schwach ausgeprägt sein.