Der Bundesrat hat kürzlich einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und den Fürsorgeangelegenheiten verbessern soll (BT-Drucks. 18/10485 vom 30.11.2016). Der Bundesrat schlägt hierfür eine gesetzliche Beistandschaft des Ehegatten für den Bereich der Gesundheitssorge und angrenzender Angelegenheiten vor. Die Regelung soll für eingetragene Lebenspartner entsprechend gelten.