TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG

DIE TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG

Die Testamentsvollstreckung ist eines der flexibelsten Instrumente, die unser Erbrecht bereithält. Richtig eingesetzt vermag sie eine ganze Reihe von Problemen zu lösen. Ihre Anordnung macht daher in vielen Fällen Sinn.

Die Person des Testamentsvollstreckers wird zumeist vom Erblasser selbst im Testament oder Erbvertrag benannt. Seine Aufgabe ist, die letztwilligen Verfügungen des Erblassers umzusetzen. Er ist gewissermaßen der verlängerte Arm des Erblassers und kann mit unterschiedlichen Aufgaben betraut werden. Im Regelfall wickelt er den Nachlass ab und setzt diesen unter mehreren Erben auseinander. Ist ein Erbe etwa aufgrund seines Alters oder anderer Umstände nicht in der Lage, mit dem geerbten Vermögen umzugehen, bietet sich häufig die Anordnung einer länger andauernden Testamentsvollstreckung an.

Von den zahlreichen Zielen, die mit der Anordnung der Testamentsvollstreckung verbunden sein können, seien genannt:

  • Vermeidung von Streit unter den Erben
  • Arbeitsentlastung für die Erben
  • Schutz des Nachlasses vor Zerschlagung und Verschleuderung
  • Schutz Minderjähriger
  • Schutz Behinderter
  • Schutz überschuldeter Erben