TESTAMENT UND ERBVERTRAG

VIELE GUTE GRÜNDE FÜR EINE LETZTWILLIGE VERFÜGUNG

Hinterlässt der Erblasser keine (wirksame) letztwillige Verfügung, kommt es zur sog. gesetzlichen Erbfolge. Diese führt zumeist zu Ergebnissen, die der Verstorbene weder überblickt, noch gewollt hat. In der Regel bildet sich dabei eine Erbengemeinschaft, deren Abwicklung und Auseinandersetzung Streit geradezu herausfordert. Für den Ehegatten des Erblassers hat sie oftmals ernste Konsequenzen, etwa wenn die weiteren Erben seinen Auszug aus dem Familienheim erzwingen. Letztlich handelt es sich bei der gesetzlichen Erbfolge um pauschale Notlösungen, die von einer optimalen Nachfolgeregelung weit entfernt sind. Zur Bewältigung von spezieller gelagerten Sachverhalten (z.B. geschiedener Erblasser, Patchworkfamilie, minderjährige oder behinderte Kinder als Erben) ist die gesetzliche Erbfolge ohnehin ungeeignet.

Mit einem Testament oder einem Erbvertrag lassen sich hingegen die Wünsche des künftigen Erblassers planmäßig verwirklichen. So können über eine letztwillige Verfügung beispielsweise folgende Ziele erreicht werden:

  • Umfassende Absicherung des länger lebenden Ehegatten
  • Vermeidung von Streit unter Angehörigen
  • Vorsorge für minderjährige Kinder
  • Vorsorge speziell für behinderte Kinder („Behindertentestament“)
  • Neutralisierung des geschiedenen Ehegatten („Geschiedenen-Testament“)
  • Berücksichtigung individueller Familienverhältnisse (z.B. „Patchwork-Familie“)
  • Vorsorge für den nichtehelichen Lebensgefährten

PROFESSIONELLE GESTALTUNG VON TESTAMENTEN UND ERBVERTRÄGEN

Viele Bürger glauben, das könne so schwer doch nicht sein: man müsse doch lediglich zu Papier bringen, wer welchen Gegenstand aus dem Nachlass erhält und fertig sei das Testament.

Die Realität sieht anders aus. Von juristischen Laien verfasste Testamente schaffen immer mehr Probleme als sie lösen. Dies liegt einerseits daran, dass dem Laien die Systematik der erbrechtlichen Vorschriften innerhalb derer er sich bewegt – immerhin mehr als 400 Paragrafen – gänzlich unbekannt ist. Wer etwa die Zusammenhänge von Güterständen, Erb- und Pflichtteilsquoten ebenso wenig durchschaut wie die Unterschiede zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer, hat keine Chance, einen funktionierenden Nachlassplan aufzustellen. Mit Intelligenz hat das nicht das Geringste zu tun. Wohl aber mit fehlendem Fachwissen.

Abhilfe kann hier nur eine fachkundige Beratung bringen: der professionelle Berater analysiert mit dem Mandanten zunächst seine familiäre Situation sowie Umfang und Zusammensetzung seines Vermögens. Anschließend werden die Wünsche und Ziele des Mandanten konkretisiert, Handlungsalternativen aufgezeigt und konkrete Empfehlungen gegeben. Selbstverständlich sind dabei auch steuerliche Gesichtspunkte im Auge zu behalten. So führt etwa das unter Laien allseits beliebte „Berliner Testament“ bei größeren Vermögensbeständen zum erbschaftsteuerlichen Totalschaden. Dabei lässt sich dieser durch intelligente Testamentslösungen ohne weiteres vermeiden.